VERSICHERUNGSBERATER   -   BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG   -   PKV  TARIFWECHSEL





Versicherungsberater


  • wir beraten nur online Privatkunden / Senioren und medizinisches Personal (wie Ärzte) bedarfs- und personenorientiert zu den privaten Altersvorsorge Versicherungen
  • Schwerpunkt unserer Beratung ist der Tarifwechsel bei der bestehenden privaten Kranken Versicherung – PKV.
  • Weiterer Schwerpunkt ist die Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir haben eine eigene Risikovoranfrage erstellt, die anonym von den Versicherungen akzeptiert wird. Auch bestehende BU Verträge bewerten und analysieren wir und entwickeln bestmögliche Versicherungskonzepte und verhandeln im Auftrag unserer Mandanten mit den Versicherungsunternehmen für ein bestmögliches Ergebnis.


Dabei üben wir als Versicherungsberater eine beratende und gutachterliche Tätigkeit aus. Die Vermittlung oder der Verkauf von Versicherungen gehört nicht in unser Aufgabengebiet und ist den Versicherungsberatern auch nicht gestattet. Nach Meinung der Verbraucherzentralen sind viele Bürger falsch oder überversichert!


Wir, die Versicherungsberater sind objektiv, neutral und unabhängig, d.h. wir beraten nicht im Auftrag einer Versicherung, sondern erhalten unsere Vergütung das Honorar entweder aus dem Streitwert oder nach einem schriftlich zu vereinbarenden Stunden- oder Pauschalsatz von unseren Mandanten Somit ist die notwendige Neutralität und Unabhängigkeit gegenüber den Versicherungsgesellschaften, im Gegensatz zu deren Vertretern und Maklern, gewährleistet. Unsere Tätigkeit / Beratung üben wir selbstständig und eigenverantwortlich aus.


Voraussetzung für den Zugang zur Tätigkeit sind die Ausbildungen als Versicherungskaufmann/-kauffrau, als Versicherungsfachwirt/in oder als Fachwirt/in für Finanzberatung erforderlich, aber auch juristische Vorbildungen oder ein Abschluss als Betriebswirt/in. Unerlässlich ist langjährige Berufserfahrung in der Versicherungswirtschaft. Der Beruf Versicherungsberater/in gehört zu den rechtsberatenden Berufen und darf nur ausgeübt werden, wenn eine Erlaubnis von der Industrie- und Handelskammer und nach eingehender und bestandener Prüfung erteilt wurde.


Am Anfang eines Beratungsmandats steht ein Orientierungsgespräch in dem der Auftragsumfang definiert und die notwendigen Arbeitsschritte dem Berater und seinem Mandanten aufgeteilt werden. Die verbindliche Beratung erfolgt erst nach schriftlicher Vollmacht durch den Mandanten.


Gegenüberstellung der Berufsgruppen (Einfirmenagent, Mehrfachagent, Versicherungsmakler und Versicherungsberater)

Leistungen

  • Erstellen von neutralen, unabhängigen, objektiven Analysen der finanziellen Risiken
  • Vergleichen, prüfen und ändern der vorhandenen Versicherungsverträge
  • Korrespondieren und verhandeln mit Versicherungsgesellschaften
  • Vertretung als Gutachter oder Sachverständiger bei der außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen



Sachverständiger und Gutachter

Wir fungieren auch als Sachverständiger und als Gutachter bei der außergerichtlichen Vertretung unserer Mandanten. Das Versicherungsrecht ist ein undurchschaubares Vertragswerk aus unzähligen Paragraphen, Bestimmungen und Bedingungen - ein komplexes Regelwerk aus sich widersprechenden Präzedenzfällen.


Nur wer in solchen Fällen neben den vorliegenden Gesetzes- und Vertragsgrundlagen und Bedingungen die umfangreiche Rechtsprechung und Kommentierung zu diesem Thema kennt, hat Chancen, sich gegen die Versicherungsgesellschaft durchzusetzen. Wir helfen und unterstützen dabei Rechtsanwälte, damit Sie zu Ihrem Recht kommen!




Mitglied im


Bundesverband der Versicherungsberater e.V.
www.bvvb.de


Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände
und Rechtsdienstleister e.V.
www.rechtsbeistand.de