Versicherungsberater |
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beraten und betreuen Selbstständige, Firmen, Privatkunden und Behörden bedarfs- und personenorientiert über Personen-, Sach- und Vermögensschadenversicherungen |
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erstellen Risikoanalysen für ihre Mandanten, beraten über den Versicherungsschutz, der auf die Bedürfnisse des jeweiligen Auftraggebers zugeschnitten ist und vertreten ihre Mandanten im Schadensfall gegenüber der jeweiligen Versicherungsgesellschaft |
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prüfen bestehende Versicherungen, entwickeln bestmögliche Versicherungskonzepte, verhandeln im Auftrag ihrer Mandanten mit Versicherungsunternehmen und vertreten aktiv deren Interessen bei Schadensregulierungen |
Dabei üben die Versicherungsberater eine beratende und gutachterliche Tätigkeit aus. Die Vermittlung oder der Verkauf von Versicherungen gehört nicht in ihr Aufgabengebiet und ist ihnen auch nicht gestattet. Nach Meinung der Verbraucherzentralen sind viele Bürger falsch oder überversichert! Versicherungsberater/innen sind objektiv, neutral und unabhängig, d.h. sie arbeiten nicht im Auftrag einer Versicherung, sondern erhalten ihre Vergütung entweder aus dem Streitwert oder nach einem schriftlich zu vereinbarenden Stunden- oder Pauschalsatz, von ihren Mandanten. Somit ist die notwendige Neutralität und Unabhängigkeit gegenüber den Versicherungsgesellschaften, im Gegensatz zu deren Vertretern und Maklern, gewährleistet. Ihre Tätigkeit üben sie selbstständig und eigenverantwortlich aus. Voraussetzung für den Zugang
zur Tätigkeit sind die Ausbildungen als Versicherungskaufmann/-kauffrau, als Versicherungsfachwirt/in
oder als Fachwirt/in für Finanzberatung erforderlich, aber auch juristische Vorbildungen
oder ein Abschluss als Betriebswirt/in. Unerlässlich ist langjährige Berufserfahrung
in der Versicherungswirtschaft. Der Beruf Versicherungsberater/in gehört zu den
rechtsberatenden Berufen und darf nur ausgeübt werden, wenn eine Erlaubnis von
der Industrie- und Handelskammer und nach eingehender und bestandener Prüfung
erteilt wurde. |
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