Pflegestärkungsgesetz
II: Das kommt auf die Versicherten zu
Die Bundesregierung hat am Mittwoch das
Pflegestärkungsgesetz II verabschiedet. Es soll das Leistungsangebot verbessern
sowohl für Pflegebedürftige als auch für Pflegende. Zudem werden
deutlich mehr Menschen Leistungen erhalten. Das Echo fällt weitestgehend positiv
aus.
An einer großen Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung
haben sich die Bundesregierungen in den vergangenen Jahren mehrfach vergeblich versucht.
Nun ist es aber geschafft. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die zweite Stufe der
Pflegereform von Gesundheitsminister Hermann Gröhe beschlossen. Damit muss der
Entwurf nun nur noch im Bundestag beschlossen werden. Um allen Seiten ausreichend Zeit
für die Umstellungen zu geben, ist der vollständige Start erst für 2017
geplant.
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Pflegereform
II: Bundestag beschließt Änderungen im Pflegegesetz
Seit dem 13.11.2015 ist es offiziell, der
Bundestag hat das zweite Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Damit sollen vor allem
Demenzkranke mehr Leistungen erhalten. Doch die Pflegereform hat auch Kritiker. Die
große Koalition hat am Mittwoch in einer Bundestagsabstimmung die lang diskutierte
Pflegereform verabschiedet, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll. Die wichtigsten
Änderungen des neuen Pflegegesetzes: Statt drei Pflegestufen gibt es fortan fünf
Pflegegrade, Demenzkranke wie Alzheimerpatienten, die nach dem alten System nur selten
Leistungen erhalten hatten, sollen vom neuen Gesetz profitieren. 500.000 mehr Pflegebedürftige
werden nach Aussagen des Gesundheitsministeriums künftig Leistungen beziehen können.
Diese Neuerungen bringt das Pflegestärkungsgesetz II.
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